Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz Beschränkungen in den Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) legal heruntergeladene Spiele und Software weiterverkaufen können. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem Rechtsstreit zwischen Ussoft und Oracle, wobei das Prinzip der Urheberrechtserschöpfung klargestellt wird.
Copyright -Erschöpfung und Wiederverkaufsrechte
Die Urteils des Gerichts über das Prinzip der Erschöpfung der Verteilungsrechte. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, die unbegrenzte Verwendung gewährt, ist das Vertriebsrecht erschöpft und ermöglicht den Wiederverkauf. Dies gilt für Spiele, die auf Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer kann den Lizenz verkaufen und es einem neuen Käufer ermöglicht, das Spiel herunterzuladen. Das Urteil stellt ausdrücklich fest, dass der Urheberrechtsinhaber auch dann, wenn die EULA die Übertragung verbietet, keinen Wiederverkauf verhindern kann.
Der Prozess kann den ursprünglichen Käufer umfassen, der einen Lizenzcode bereitstellt und beim Wiederverkauf den Zugriff verliert. Das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarktes schafft jedoch Komplexität. Beispielsweise bleibt die Registrierung beim ursprünglichen Kontoinhaber für physische Kopien.
Einschränkungen beim Wiederverkauf
Während des Wiederverkaufs muss der Verkäufer seine Kopie beim Verkauf unbrauchbar machen. Die fortgesetzte Verwendung nach dem Verkauf stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Gerichtshof betont, dass der ursprüngliche Eigentümer das Spiel vor dem Weiterverkauf aus seinem Gerät löschen muss.
Fortpflanzungsrechte
Das Gericht stellte klar, dass die Verteilungsrechte zwar erschöpft sind, die Rechte der Fortpflanzung bestehen bleiben. Diese Rechte ermöglichen jedoch die notwendigen Reproduktionen für die rechtmäßige Verwendung des neuen Eigentümers. Dadurch kann der neue Käufer das Spiel herunterladen.
Backup -Kopien
Wichtig ist, dass das Gericht angegeben hat, dass Backup -Kopien nicht weiterverkauft werden können. Dies entspricht früheren Entscheidungen und betont, dass nur die ursprüngliche gekaufte Kopie weiterverkauft werden kann. Diese Entscheidung verdeutlicht die Rechtslandschaft für den Wiederverkauf digitaler Spiele innerhalb der EU, obwohl die praktischen Umsetzungsdetails noch ausarbeiten.